Abgasskandal: EuGH senkt Hürden für Schadenersatz

Lange Zeit war es um Schadenersatzansprüche im Abgasskandal ruhig geworden. Das dürfte sich nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. März 2023 ändern (Az.: C-100/21). Denn der EuGH hat entschieden, dass dem Autohersteller bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen kein Vorsatz nachgewiesen werden muss, sondern schon Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche ausreicht, wenn dem Käufer durch die illegale Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist. Das Urteil war mit großer Spannung erwarten worden. Deutsche Gerichte hatten etliche Verfahren auf Eis gelegt, um die Entscheidung des EuGH abzuwarten. Nun dürften die Verfahren wieder aufgenommen werden und die Gerichte dürften sich bei der Urteilsfindung an der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des EuGH orientieren. „An den deutschen Gerichten einschließlich des BGH wird ein Umdenken in Bezug auf Schadenersatzansprüche im Abgasskandal stattfinden müssen. Denn bislang wurde davon ausgegangen, dass für Schadenersatzansprüche dem Autobauer Vorsatz bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen nachgewiesen werden muss. Nach der Rechtsprechung des EuGH haben sich die weiterlesen…

EuGH zur Minderung des Reisepreises wegen Corona

Corona erwischte viele Reisende mitten im Urlaub. Statt Erholung am Strand hieß es plötzlich Langeweile im Hotelzimmer. Immerhin: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Januar 2023 haben Betroffene zumindest Aussicht auf Minderung des Reisepreises (Az. C-396/21). „Demnach sind die Reiseveranstalter zwar nicht für die coronabedingten Einschränkungen am Urlaubsort verantwortlich – einen Teil des Reisepreises müssen sie ggf. dennoch erstatten“, sagt ihr Anwalt Wiesbaden Reiserecht.

Die Erinnerung an die Anfänge der Corona-Pandemie sind noch frisch. Im März 2020 verbreitete sich Covid-19 mehr und mehr in Europa und führte in Deutschland und vielen anderen Ländern zu erheblichen Einschränkungen. Manche wurden davon im Urlaub erwischt, so wie ein Paar aus Deutschland, das einen zweiwöchigen Urlaub auf Gran Canaria gebucht hatte und am 13. März 2020 auf der kanarischen Insel angekom weiterlesen…

Einigung im Musterverfahren mit den Verbraucherschützern – VW zahlt Eigentümern von Dieselautos bis zu 6.257 Euro

Welches Vergleichsangebot wird den VW-Dieselkunden unterbreitet?

Durch den Vergleich werden rund 262.500 Eigentümer von VW-Dieselautos erfasst, die mit EA 189-Motoren ausgerüstet sind. Außer VW-Pkw gehören auch Modelle von Audi, Skoda, Seat und leichte VW-Nutzfahrzeuge dazu. Volkswagen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben für die Modelljahre 2008 bis 2016 Entschädigungen zwischen 1.350 und 6.257 Euro vereinbart. Die Zahlungen sollen bei einer Gesamtsumme von etwa 830 Millionen Euro durchschnittlich 15 Prozent des Kaufpreises umfassen. Die Kosten zur Abwicklung des Vergleichs und der Rechtsberatung werden von Volkswagen übernommen.

Was müssen Sie als Dieselfahrer konkret zum Erhalt des Geldes tun?

Mitte März sollen Sie als Teilnehmer der Musterfeststellungskl weiterlesen…

Diesel-Abgasskandal: VW zahlt Teilnehmer der Musterfeststellungsklage insgesamt 830 Millionen

Teilnehmer der Musterfestellungsklage werden von VW mit 830 Millionen Euro entschädigt

Am 28. Februar 2020 einigten sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (VzBv) und der Volkswagen-Konzern auf einen Vergleich in Millionenhöhe geeinigt. „Die 260.000 Teilnehmer der Musterfeststellungsklage werden von VW mit insgesamt 830 Millionen Euro entschädigt“, sagt Joachim Cäsar-Preller, der VW Anwalt aus Wiesbaden.

Auch Sie können schnell eine Entschädigung erhalten

Falls Sie vom Diesel-Abgasskandal betroffen sind, rät der Diesel Anwalt aus Wiesbaden: „Lassen Sie sich anwaltlich beraten, sobald Ihnen ein konkretes Entschädigungsangebot vom VW-Konzern vorliegt. Der Erfolg dieses Verfahrens ist, dass Sie die Chance haben, schnell eine Entschädigung zu erhalten. Die Höhe der Entschädigung kann zwischen 1.350 Euro und 6.257 Eur weiterlesen…

Ende des Musterfeststellungsverfahrens zum Diesel-Abgasskandal vor dem Oberlandesgericht Braunschweig?

Wiesbaden: Am Freitag wurde vom Bundesverband Verbraucherschutz und dem VW-Konzern bekanntgegeben, dass es zu einer Einigung zwischen den beiden und deren Anwälten gekommen ist.

440.000 Geschädigte haben sich in die Klageliste zum Musterfeststellungsverfahren beim Oberlandesandgericht Braunschweig eingetragen.

Lediglich 260.000 Geschädigte sollen nun ein Vergleichsangebot zwischen 1300 € und 6300 € für ein betroffenes Fahrzeug von VW bekommen. Dabei liegt es im Wesentlichen im Ermessen des VW- Konzerns, wie hoch die Entschädigung im Einzelfall sein wird.

Die Entschädigungssumme soll bei 15 % des Kaufpreises für das betroffene Fahrzeug liegen. 180.00 Geschädigte bekommen kein Angebot. Hier handelt es sich um die Geschädigten, die nach dem 31.12.2015 gekauft haben und um diejenigen, die sich a weiterlesen…

Diesel-Skandal und kein Ende: Die Wahrheit über Software-Updates

Sind Millionen vom Diesel-Skandal betroffene Fahrzeuge trotz Software-Updates illegal unterwegs?

Software-Updates sollten die illegal in Ihrem Dieselauto verbaute Abschalteinrichtung entfernen. Aktuell allerdings bezweifeln die Gerichte, ob sich die betroffenen Fahrzeuge durch ein Software-Update überhaupt legalisieren lassen. Diese Frage hat ein neuer Abgastest aufgeworfen.

Überraschendes Ergebnis beim Abgastest nach Software-Update

Das Magazin Frontal21 (ZDF) hat vor Kurzem aktuelle Abgastest begleitet. Die Ergebnisse der Abgasmessungen stellen infrage, dass bei Ihrem Fahrzeug durch ein Software-Update die Stickoxidemissionen reduziert werden. Bei einem der getesteten Fahrzeuge, einem Mercedes C220 CDI der Schadstoffklasse Euro 5, wurden vor und nach dem Software-Update Abgasmess weiterlesen…

VW Skandal – Urteil des EuGHs steht kurz bevor

Im Jahr fünf des Dieselskandals bahnt sich ein weiterer Meilenstein an. Nachdem in den vergangenen Monaten einige Urteile in Auseinandersetzungen mit Automobilherstellern gefällt wurden, wird nun auch ein höchstrichterlicher Urteilsspruch erwartet. Seit Herbst 2018 beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit einem speziellen Aspekt des Diesel-Abgasskandals. Es geht um einen Motor mit der Typenbezeichnung EA 189. Dieser Typ wird vom deutschen Automobilhersteller Volkswagen produziert. Der EuGH beschäftigt sich nun mit der zentralen Frage, ob Motoren dieses Typs eine unzulässige Abschalteinrichtung enthalten. Am 23. Januar will der Generalanwalt seinen Schlussantrag halten. Weil das Gericht oftmals diesem Antrag folgt, könnte das Urteil schon in Kürze getroffen werden.

Autohersteller wehren sich mit weiterlesen…

Nach BGH-Entscheidung beginnt die Verjährung im Diesel-Abgasskandal

Medienberichten zufolge hat laut Rechtsanwalt aus Wiesbaden das LG Trier entschieden, dass die Ansprüche der Betroffenen des Dieselskandals zum 31.12.2019 nicht verjähren. Die Verjährung beginnt erst nach dem höchstrichterlichen Urteil des BGHs.

Ansprüche können über Einzelklagen geltend gemacht werden

Christof Bernhardt, Verkehrsrecht Anwalt aus Wiesbaden, gibt bekannt, dass sich circa 450.000 Betroffene an der Musterfestellungsklage am OLG (Oberlandesgericht) Braunschweig beteiligt haben. Immer mehr Betroffene setzen laut der Kanzlei aus Wiesbaden per Einzelklage ihre Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen weiterlesen…

Daimler Diesel Skandal

Anwältin aus Wiesbaden: Daimler gerät zunehmend in Bredouille

Daimler betonte im Diesel Skandal bisher stets seine Unschuld. Nun stehen dem Autobauer jedoch unangenehme Zeiten bevor. Immer mehr Gerichte sprechen Kunden einen Anspruch gegen Daimler zu. Doch insbesondere eine bevorstehende Entscheidung des EuGHs könnte Daimler weiter in Bredouille bringen, sagt Daniela Fisch, Anwältin aus Wiesbaden.

Etliche Klagen gegen Daimler

Schon die aktuelle Situation ist für Daimler nicht unproblematisch, weiß Frau Fisch, Anwältin der Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Noch 2015 versicherte Dieter Zetsche, dass Daimler keinerlei u weiterlesen…

Rückruf von Zehntausenden VW- und Audi-Dieselfahrzeugen kommt für viele Verbraucher zu spät

Einen Medienbericht zufolge muss der VW-Konzern Zehntausende weitere Autos zurückrufen. Der Rückruf von 65.000 Audi- und VW-Fahrzeugen wurde vergangene Woche vom Kraftfahrtbundesamt angeordnet. Der Grund ist die in Euro 4 Diesel mit 3 Liter Motor eingebaute, illegale Abschalteinrichtung. Betroffen sind die Fahrzeuge, die in den Jahren 2003 bis 2009 zugelassen wurden. Christof Bernhardt, der Anwalt für Verkehrsrecht aus Wiesbaden, befürchtet, dass der Rückruf für viele Betroffene zu spät kommt. Der Anwalt aus Wiesbaden sagt: „Wer sein Fahrzeug vor mehr als 10 Jahren erworben hat, dürfte kaum noch eine Chance haben, vom VW-Konzern entschädigt zu werden“.

Welche Modelle sind vom erneuten Rückruf betroffen?

Laut einem weiterlesen…