Razzia bei Porsche – Porsche Macan-Käufer bekommt Geld zurück

Die Staatsanwaltschaft „klopfte“ bei Porsche an. Mit rund 200 Einsatzkräften fand am 18. April eine groß anlegte Razzia an zehn Standorten in Baden-Württemberg und Bayern statt. Durchsucht wurden auch zwei Audi-Standorte. Es geht um Durchsuchungen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. Es besteht der Verdacht auf Betrug und strafbare Werbung, heißt es aus Reihen der Staatsanwaltschaft. Seit dem Bekanntwerden des Abgasskandals sind Durchsuchungen bei den deutschen Autobauern keine Seltenheit. Das gab es schon bei VW, bei Mercedes, bei BMW oder bei Audi. Nun kann sich Porsche einreihen. Pikant ist aber, dass sich die Ermittlungen auch gegen ein aktives Porsche-Vorstandsmitglied und einen weiteren Porsche-Manager richten. „Bestätigt sich der Betrugsverdacht, wäre der Abgasskandal endgültig auch in der höchsten Vorstandsebene angelangt. Porsche könnte dann nicht mehr die Hände in Unschuld waschen und darauf verweisen, dass die Dieselmotoren von Audi geliefert werden“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Porsche gerät nicht zum ersten Mal im weiterlesen…

Abgasskandal: OLG Köln hält Rücktritt vom Kaufvertrag trotz Software-Update grundsätzlich für möglich

  Millionen Dieselfahrer sind vom Abgasskandal betroffen. Wohl auch aus Sorge, die Betriebserlaubnis für ihren Wagen zu verlieren, ließen sie ein Software-Update aufspielen. Trotz des Updates sei der Rücktritt vom Kaufvertrag grundsätzlich möglich, wie das OLG Köln mit Beschluss vom 27.03.2018 erklärte (Az.: 18 U 134/17).   Dem Beschluss des OLG Köln lag ein Fall zu Grunde, wie es sie seit Bekanntwerden des VW-Abgasskandals zigfach gibt. Der Kläger hatte bei einem Audi-Händler im Januar 2015 einen Audi A4 Diesel gekauft. Im September 2016 ließ er das Software-Update installieren und drei Monate später erklärte er den Rücktritt vom Kaufvertrag.   Die Rückabwicklung des Kaufvertrags sei grundsätzlich auch dann noch möglich, wenn das Software-Update aufgespielt wurde und der Wagen von dem Käufer danach noch weiter genutzt wurde, so das OLG Köln. Dafür führte es verschiedene Argumente an. Einerseits habe weder der Händler noch Audi die Abgasmanipulationen überhaupt als Mangel anerkannt und wenn, weiterlesen…