Dieselskandal – Mercedes droht Rückruf Hunderttausender Fahrzeuge

Mit Bescheid vom 23. Mai 2018 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den verpflichtenden Rückruf für den Mercedes Vito 1,6 Liter Diesel Euro 6 angeordnet. Es könnte für Daimler aber noch viel dicker kommen. Möglicherweise droht dem Autobauer der Rückruf von rund 600.000 Diesel-Fahrzeugen, darunter auch beliebte Modelle der C-Klasse und der G-Klasse. Beim Mercedes Vito 1,6 Liter Diesel Euro 6 hatten die Prüfer des KBA unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt, die zu einem erhöhten Ausstoß gesundheitsgefährdender Stickoxide führen können. Betroffen sind davon rund 1.400 Fahrzeuge in Deutschland und etwa 5.000 weltweit. „Das könnte aber nur die Spitze des Eisbergs sein. Wie der „Spiegel“ berichtet, könnten ähnliche Motoren wie beim zurückgerufenen Vito auch bei anderen Modellen verbaut sein, u.a. bei der C- und G-Klasse. Dann könnte Mercedes der Rückruf von rund 600.000 Diesel-Fahrzeugen drohen. Bundesverkehrsminister Scheuer hat Daimler-Chef Zetsche ins Bundesverkehrsministerium bestellt und das KBA angewiesen, den Verdachtsfällen bei Mercedes unverzüglich nachzugehen. Im Abgasskandal weiterlesen…

BMW Rückruf – BMW-Führung räumt Fehler ein

Fehler ja, Abgasmanipulationen nein- die BMW-Spitze hat sich bei der Hauptversammlung zur unzulässigen Abschalteinrichtung bei rund 11.700 Fahrzeugen der 5er und 7er-Baureihe geäußert. Gezielte Abgasmanipulationen wurden dabei wie üblich bestritten, aber immerhin Fehler eingeräumt. Fakt ist, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Ende März den Rückruf für insgesamt knapp 12.000 Modelle BMW 750 3,0 Diesel Euro 6 und BMW M550 3,0 Diesel Euro 6 angeordnet hat. Mit Bescheid vom 13.03.2018 hat die Behörde BMW aufgefordert, die unzulässige Abschalteinrichtung bei den betroffenen Fahrzeugen zu entfernen. Nun räumte die BMW-Spitze erstmals öffentlich Fehler bei der Abgasreinigung ein, versuchte ansonsten aber das „Saubermann-Image“ zu wahren. Handwerkliche und menschliche Fehler hätten dazu geführt, dass versehentlich die falsche Software aufgespielt worden sei. Dies habe aber nicht dazu geführt, dass die Emissionswerte auf dem Prüfstand niedriger als im Straßenverkehr seien. Von einer gezielten Manipulation könne keine Rede sein. Nach einer Genehmigung durch das KBA soll ein Software-Update bei weiterlesen…

Erstes Diesel-Fahrverbot in Hamburg – EU-Kommission verklagt Deutschland

Diesel-Fahrer in Hamburg können schon jetzt sehen, was in Kürze auf sie zukommt. An zwei Straßenabschnitten gibt es schon Verbotsschilder für Diesel-Fahrzeuge. Vermutlich werden die Verbote noch im Mai gelten. Die Umweltbehörde in Hamburg wartet noch auf die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts in Hamburg, das im Februar entschieden hatte, dass Städte und Gemeinden Fahrverbote verhängen dürfen, wenn die Grenzwerte für die Stickoxid-Belastung überschritten werden. Hamburg wird damit die erste Stadt in Deutschland sein, die Fahrverbote für Diesel verhängt. Betroffen ist zunächst ein etwa 600 Meter langes Teilstück der Max-Brauer-Allee, das für Lkw und Pkw bis einschließlich der Abgasnorm Euro 5 gesperrt wird. Zunächst nur für ältere Lkw wird ein ca. 1,7 Kilometer langer Abschnitt der Stresemannstraße gesperrt. „Hamburg wird der Vorreiter sein, andere Städte werden nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts folgen“, ist Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden sicher. Denn die Luftverschmutzung ist nicht nur in Hamburg, sondern weiterlesen…

Abgasskandal – Musterfeststellungsklage bringt geschädigte Autokäufer nicht weiter

Mehr Verbraucherschutz hat sich die neue Bundesregierung auf die Fahnen geschrieben. Damit Verbraucher in Massenschadensfällen wie dem VW-Abgasskandal ihre Rechte besser wahrnehmen können, hat sie nun einen Gesetzesentwurf zur sog. Musterfeststellungsklage (MFK) verabschiedet. Das Gesetz soll am 1. November 2018 in Kraft treten. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden bezweifelt, dass das neue Gesetz tatsächlich den geschädigten Autofahrern im Abgasskandal zu Gute kommt. Denn einerseits drückt die Zeit. Ende 2018 verjähren die Ansprüche der Autokäufer gegen VW. Andererseits hat der Gesetzgeber hohe Anforderungen an die MFK formuliert. So sind nur Verbraucherschutzverbände, die mindestens 350 Mitglieder oder als Dachverband mindestens zehn Mitgliedsverbände haben, überhaupt klageberechtigt. Die Deutsche Umwelthilfe, die im Zusammenhang mit zu hohen Abgaswerten schon zahlreiche Klagen angestrebt hat, wäre nach derzeitigem Stand ausgeschlossen. Zudem müssen die Verbände mindestens zehn Verbraucher, die denselben Schaden erlitten haben, vertreten. Bis aber das Musterverfahren eröffnet wird, müssen sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 weiterlesen…

Musterfeststellungsklage im Diesel-Abgas-Skandal

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 9. Mai 2018, ein Gesetz zur Einführung einer Musterfest­stellungsklage für Verbraucher auf den Weg gebracht. Verbraucherverbände sollen berechtigt sein, für eine Vielzahl von Verbrauchern Schadenersatzansprüche feststellen zu lassen. In erster Linie ist dieses Gesetz für die Geschädigten des Diesel-Abgas-Skandals gedacht.   Das Verfahren ist so ausgestattet, dass zunächst ein Verbraucherverein im Rahmen einer Feststel­lungsklage vor Gericht Schadenersatzansprüche und ihre Grundlagen hierzu feststellen lassen soll. Wenn dann dieses Urteil ergangen ist, sollen die einzelnen Geschädigten in einem zweiten Schritt auf eigene Rechnung den individualisierten Schadenersatzanspruch gerichtlich geltend machen. Der Verbraucherverein sucht sich sodann einen Rechtsanwalt, der für alle Geschädigten gemäß Klageliste die Schadenersatzansprüche geltend machen soll. Macht dieser Anwalt seine Sache nicht gut, so verlieren alle Geschädigten den Prozess. Dann bedeutet ein negatives Feststellungsurteil für alle, dass sie restlos ihre Schadenersatzansprüche verloren haben. Sie können dann auch nicht mehr als Einzel­kläger diese Schadenersatzansprüche geltend machen. weiterlesen…

Darlehensvergabe – Erhöhte Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung

Mit der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie zum 21. März 2016 gilt für die Banken bei der Vergabe von Darlehen eine erhöhte Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung. Natürlich haben die Banken auch schon davor in der Regel die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers überprüft. Allerdings geschah dies im eigenen Interesse der Bank. Die neue gesetzliche Regelung nach § 505a BGB ist wesentlich schärfer und dient dem Verbraucherschutz. Das heißt, die Banken müssen bei der Kreditvergabe prüfen, dass keine erheblichen Zweifel daran bestehen, dass der Verbraucher das Darlehen auch bedienen kann. Bei einem Immobiliendarlehen muss es wahrscheinlich sein, dass der Darlehensnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. „Banken müssen demnach prüfen, ob der Darlehensnehmer seine Zahlungsverpflichtungen erfüllen kann. Wird diese Prüfung nicht ausreichend vorgenommen und der Darlehensvertrag hätte erst gar nicht geschlossen werden dürfen, kann die Bank keine Ansprüche gegen den Darlehensnehmer geltend machen, wenn dieser seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllen kann“, erklärt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der weiterlesen…

Dieselskandal – VW prüft Schadensersatzansprüche gegen Winterkorn

Der ehemalige VW-Chef Martin Winterkorn hat sicher schon bessere Tage gesehen. Doch der Dieselskandal lässt ihn nicht los. Nach Anklageerhebung und Haftbefehl in den USA im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen droht ihm auch in Deutschland weiterer Ärger. Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S.) prüft der VW-Konzern Schadensersatzansprüche gegen seinen Ex-Vorstandsvorsitzenden. Zudem befinden sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen Winterkorn und weitere Beschuldigte auf der Zielgeraden. Wie die F.A.S. unter Berufung auf den VW-Aufsichtsratsvorsitzenden Pötsch berichtet, prüfe Volkswagen ob Winterkorn wegen des durch den Abgasskandal entstandenen Schadens haftbar gemacht werden kann. Forderungen im hohen Millionenbereich gegen den früheren Konzernlenker könnten die Folge sein. „Das bedeutet im Umkehrschluss allerdings nicht, dass die VW-Führung inzwischen davon ausgeht, dass Winterkorn von den Abgasmanipulationen gewusst und sie gebilligt hat. Als Vorstand haftet er schon, wenn er seine Pflichten fahrlässig verletzt und nicht die notwendige Kontrolle ausgeübt hat, so dass es zu den weiterlesen…

Winterkorn im Dieselskandal unter Druck – Anklage in den USA

Zwei VW-Manager wurden wegen den Abgasmanipulationen in den USA bereits zu Haftstrafen verurteilt. Ein ähnliches Schicksal droht nun auch dem ehemaligen VW-Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn. Nach Medienberichten wurde er zusammen mit fünf weiteren VW-Managern in den USA angeklagt. Bei einer Verurteilung drohen ihnen langjährige Haftstrafen. Die Anklage gegen Winterkorn hat es in sich. Von Verschwörung zur Täuschung der US-Behörden und von Betrug ist in der Anklageschrift die Rede. Die Abgasvorschriften der USA seien bewusst umgangen worden. Die Unschuldsbeteuerungen, die Winterkorn seit Bekanntwerden des Dieselskandals im September 2015 immer wieder von sich gegeben hat, stoßen bei der federführenden Staatsanwaltschaft in Detroit auf kein Gehör. Im Gegenteil: Die Staatsanwaltschaft scheint überzeugt davon zu sein, dass der ehemalige VW-Chef nicht erst im September 2015 von den Abgasmanipulationen erfahren habe. Sie gehen davon aus, dass er schon seit Mai 2014 über den Einsatz einer Software zur Manipulation der Stickoxid-Emissionen informiert gewesen war und im Juli weiterlesen…