Abgasskandal – Audi-Chef Stadler in Untersuchungshaft

Für Audi-Chef Rupert Stadler hat der Abgasskandal ernsthafte Konsequenzen. Vor einigen Tagen wurde noch seine Wohnung durchsucht, jetzt sitzt er in Untersuchungshaft. Das bestätigt die Staatsanwaltschaft München II. Stadler sei am 18. Juni 2018 festgenommen und der Ermittlungsrichterin vorgeführt worden. Diese habe Untersuchungshaft angeordnet, da Verdunkelungsgefahr bestehe.

Erst am 11. Juni waren im Rahmen der Ermittlungen zu Abgasmanipulationen bei Audi die Privatwohnungen Stadlers und eines weiteren Vorstandsmitglieds durchsucht worden. Den Beschuldigten wird Betrug und mittelbare Falschbeurkundung im Zusammenhang mit dem Dieselskandal vorgeworfen. Es gibt offenbar Hinweise, dass der Audi-Vorstandsvorsitzende schon zu Beginn des Abgasskandals im Herbst 2015 Hinweise auf die Abgasmanipulationen gehabt habe.

„Bestätigt sich der Verdacht und der Audi-Vorstand war schon seit 2015 über die Abgasmanipulationen informiert, hätte dies auch enorme Auswirkungen auf Schadensersatzklagen gegen Audi. Die VW-Tochter könnte die Verantwortung für die Abgasmanipulationen nicht mehr von sich weisen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Audi taucht im Zusammenhang mit dem Abgasskandal immer wieder in den Negativ-Schlagzeilen auf. Nicht nur beim als „Schummel-Diesel“ bekannt gewordenen Motor EA 189, sondern auch bei den größeren 3-Liter-Dieselmotoren. Erst Anfang Juni hatte das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf der Modelle Audi A6 und A7 3,0 Liter Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 6 wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet. Seit dem Wochenende machen Gerüchte die Runde, dass es auch beim Audi A8 Abgasmanipulationen geben könnte.

„Den Schaden aus den Abgasmanipulationen haben die Käufer, die Updates mit ungewissen Folgen für den Motor aufspielen lassen sollen, den Wertverlust ihrer Fahrzeuge zu beklagen haben und außerdem noch mit Fahrverboten rechnen müssen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Allerdings können sich die geschädigten Audi-Käufer wehren und ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend machen. Immer mehr Gerichte entscheiden inzwischen verbraucherfreundlich.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/