Klagen im Abgasskandal – Rechtsschutzversicherung muss zahlen
Im Abgasskandal entscheiden immer mehr Gerichte verbraucherfreundlich. Dennoch schrecken geschädigte Käufer immer noch vor einer Klage zurück, da sie befürchten, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt. Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden kann diese Sorgen zwar nachvollziehen, hält sie aber für unbegründet. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht weiß, dass viele Rechtsschutzversicherer versuchen, die Kostenübernahme bei einer Klage im Abgasskandal gegen Händler oder Hersteller abzulehnen. Begründet wird dies häufig mit dem Hinweis, dass es keine hinreichenden Erfolgsaussichten für die Klage gebe. „Dass die Klagen im Abgasskandal durchaus Erfolgsaussichten haben, zeigen die zahlreichen verbraucherfreundlichen Urteile. Insofern kann sich der Versicherer nicht auf mangelnde Erfolgsaussichten berufen“, sagt Rechtsanwalt Bernhardt. Das sehen auch die Gerichte so. Das Landgericht Düsseldorf hatte beispielsweise entschieden, dass hinreichende Erfolgsaussichten bestehen, wenn die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Klage mindestens genauso hoch ist, wie die Möglichkeit eines Misserfolgs (Az.: 9 O 113/16). „Da zahlreiche Gerichte zu Gunsten der weiterlesen…