Oberverwaltungsgericht NRW: Software-Update bei manipulierten Diesel-Fahrzeugen muss aufgespielt werden
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat nach dem Abgasskandal einen verpflichtenden Rückruf für etliche Diesel-Fahrzeuge angeordnet, damit ein Software-Update bei den manipulierten Fahrzeugen aufgespielt werden kann. Trotz aller Bedenken gegen diese Updates müssen betroffene Verbraucher dem Rückruf folgen. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW mit Beschlüssen vom 17. August 2018 entschieden (Az.: 8 B 548/18 und 8 B 865/18). Wird das Software-Update nicht aufgespielt, droht dem Fahrzeug der Verlust der Betriebserlaubnis. Nachdem der Abgasskandal aufgeflogen war, wurde für Fahrzeuge aus dem Hause VW inklusive der Konzerntöchter Audi, Seat und Skoda mit dem manipulierten Diesel-Motor EA 189 durch das KBA ein Rückruf angeordnet. In der Werkstatt sollte die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und durch ein Software-Update dafür gesorgt werden, dass die zulässigen Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Viele Fahrzeughalter hatten gegen dieses Updates wegen der ungewissen Folgen für den Motor Bedenken. So ging es auch zwei Audi-Fahrern, die sich geweigert hatten, das Update aufspielen zu weiterlesen…