LG Kiel: Käufer im VW Abgasskandal vorsätzlich sittenwidrig geschädigt

Mit dem Landgericht Kiel hat ein weiteres Gericht im Abgasskandal verbraucherfreundlich entschieden. Mit Urteil vom 18. Mai 2018 stellte das Gericht fest, dass der Käufer eines VW durch die eingebaute Manipulationssoftware vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde (Az.: 12 O 371/17).

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Verbraucher im Jahr 2010 einen neuen VW mit dem manipulierten Dieselmotor EA 189 bei einem VW-Vertragshändler erworben. Nachdem der Abgasskandal bekannt geworden war, forderte der Käufer die Rückabwicklung des Kaufvertrags. „Wie für viele andere Verbraucher war auch für den Kläger die vermeintliche Umweltfreundlichkeit des Fahrzeugs ein Kaufargument. Nachdem bekannt geworden war, dass die Abgaswerte manipuliert worden waren, hatte sich dieses Argument natürlich erledigt“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Die Kläger sahen sich in vorsätzlicher und sittenwidriger Weise von VW geschädigt. Zumal das angebotene Software-Update zu verschiedenen technischen Nachteilen wie Versottungsschäden, Motorschäden oder Partikelfilterschäden führe. Bei Kenntnis der Abgasmanipulationen hätte er das Fahrzeug nicht gekauft, so der Kläger. Außerdem habe der Pkw durch den Dieselskandal erheblich an Wert verloren.

Das LG Kiel sah den geltend gemachten Anspruch als weitgehend gegeben an. Durch den Einbau der Manipulationssoftware sei der Kläger von VW-Mitarbeitern vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Die Schädigung liege in dem arglistigen Inverkehrbringen des mangelhaften Fahrzeugs und dem Geheimhalten der Abgasmanipulationen. VW müsse sich das Verhalten seiner Mitarbeiter zurechnen lassen. Der Kaufvertag sei daher rückabzuwickeln, wobei der Kläger für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung zahlen muss.

So wie das LG Kiel haben inzwischen zahlreiche Gerichte im Abgasskandal verbraucherfreundlich entschieden. „Das zeigt, dass Klagen gute Erfolgsaussichten haben. Durch den Abgasskandal geschädigte Verbraucher sollten aber die Verjährungsfrist im Auge behalten. Ihre Forderungen verjähren am 31.Dezember 2018“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/