Dieselabgasskandal – Achtung: Verjährung 31. Dezember 2018!

Wir betreuen derzeit 1500 Mandanten hinsichtlich der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Automobilhersteller Volkswagen, Audi, Porsche, Seat, Skoda, Daimler-Benz und BMW.

Es droht nun die Verjährung aller Schadenersatzansprüche zum 31. Dezember 2018, soweit es um Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Porsche, Seat und Skoda geht.

Wenn Ihr Fahrzeug ein Diesel-Software-Update erhalten hat bzw. ein solches Software-Update angeordnet wurde, müssen Sie sich beeilen. Bis zum 31.12.2018 muss nämlich entweder ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen oder eine Klage beim zuständigen Gericht eingereicht worden sein.

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, so verzichten wir auf die Geltendmachung einer etwaigen Selbstbeteiligung. So können Sie ohne eigene Kosten Schadenersatz verlangen und durchsetzen.

Wenn Ihr Fahrzeug betroffen ist, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu, damit wir den Schadenersatzanspruch für Sie kostenfrei prüfen können:

–     Kaufvertrag

–     Etwaiger Darlehensvertrag

–     Fahrzeugschein

–     Bescheinigung über die Durchführung eines Diesel-Software-Updates

–     Rechtsschutzversicherungspolice oder letzte Rechnung

–     Angabe des derzeitigen Kilometerstandes Ihres Fahrzeugs sowie der Kilometerstand beim Kauf des Fahrzeugs (bei Gebrauchtwagen)

Bitte bedenken Sie, dass es für den Schadenersatzanspruch keine Bedeutung hat, ob Sie das Fahrzeug neu oder gebraucht gekauft haben. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie das Fahrzeug privat oder gewerblich nutzen. Ebenfalls ist es unerheblich, ob Ihr Fahrzeug bar bezahlt oder finanziert wurde.

Verlieren Sie keine Zeit und geben Sie uns bitte die Unterlagen herein, gerne per E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de oder per Telefax: 0611 / 450 23-17. Schreiben Sie bitte unbedingt Ihren Namen und Ihre Telefonnummer dazu. Wir werden Sie sodann innerhalb von 72 Stunden in der Angelegenheit kontaktieren.

 

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

und Spezialist für Verbraucherschutz und Anlegerschutz