Abgasskandal: Opel scheitert mit Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Schleswig

In Sachen Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen hat Opel eine Schlappe vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht einstecken müssen. Der Autobauer hatte Widerspruch gegen den vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verfügten Rückruf bestimmter Modelle eingelegt und ist mit dem Eilantrag gescheitert. Das Verwaltungsgericht lehnte den Widerspruch mit Beschluss vom 9. November 2018 ab (Az.: 3 B 127/18).

Das KBA hatte mit Bescheid vom 17. Oktober 2018 den Rückruf für die Diesel-Modelle Opel Zafira 1,6 und 2,0 Liter, Opel Insignia 2,0 Liter und Opel Cascada 2,0 Liter der Modelljahre 2013 bis 2016 mit der Abgasnorm Euro 6 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. Gegen den Zwangsrückruf hat Opel Widerspruch eingelegt und ist mit dem Eilantrag gescheitert. Nach Auffassung des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts gebe es schwerwiegende Anhaltspunkte dafür, dass die Auffassung des KBA zutreffend sei. Heißt: Vieles spricht dafür, dass die verwendeten Abschalteinrichtungen illegal sind.

Das Gericht wies den Antrag von Opel ab, weil ein schnelles Handeln zur Verbesserung der Luftqualität nötig sei. Der von Opel geltend gemachte Reputationsschaden sei aufgrund des Einbaus einer wohl unzureichenden Technik bereits eingetreten und das öffentliche Interesse an der Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit der Fahrzeuge überwiege, begründete das Gericht seine Entscheidung. Weitere Einzelheiten wären in einem Hauptsacheverfahren zu klären. Ob Opel gegen den Beschluss Beschwerde einlegt, steht noch nicht fest.

„Nach der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts und dem durch das Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückruf spricht vieles dafür, dass Opel eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Dementsprechend haben die betroffenen Opel-Käufer gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Im VW-Abgasskandal haben zahlreiche Gerichte bereits entschieden, dass VW seine Kunden durch die Abgasmanipulationen geschädigt hat und schadensersatzpflichtig ist. Ähnlich dürfte es auch bei Opel sein“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Neben Schadensersatzklagen kann auch der Widerruf der Autofinanzierung eine Option sein. Der Widerruf ist ganz unabhängig von Abgasmanipulationen und bei Benzinern ebenso gut möglich wie bei Diesel-Fahrzeugen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Ist das der Fall, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/