Auch neueren Diesel kann Fahrverbot drohen

Auch Fahrer jüngerer Diesel können sich beim Thema Fahrverbot nicht entspannt zurücklehnen. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sah es so aus, dass zunächst Diesel der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter von Fahrverboten betroffen sein könnten und ab Herbst 2019 dann auch Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 5. Wie ein Bericht des Magazins „Spiegel“ zeigt, könnte ein Fahrverbot aber auch neuere Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 6 treffen. Denn viele Modelle dieser Generation sind nur unwesentlich sauberer und pusten im realen Straßenverkehr zu große Mengen Stickoxid in die Luft. Das ergebe sich aus Messwerten des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) und des ADAC, heißt es in dem Bericht weiter. Sicher könnten demnach nur Diesel mit der Schadstoffnorm Euro 6d sein, die aber erst seit Herbst 2017 gültig ist. „Die Verunsicherung unter Diesel-Fahrern ist weiterhin groß. Angesicht der drohenden Fahrverbote wird der Wertverlust gebrauchter Diesel voraussichtlich weiter fortschreiten“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Verbraucher, weiterlesen…

Wenn der Diesel weg soll: Anwalt ermuntert Besitzer, Ansprüche gegen Hersteller durchzusetzen

Von Christiane Stein – www.wiesbadener-kurier.de WIESBADEN – Es gibt sie schon. Urteile und Vergleiche, die für die Besitzer von Dieselfahrzeugen bares Geld wert sind. Über die rechtlichen Möglichkeiten, gegen Autohersteller vorzugehen, und über die Erfolgschancen sprachen wir mit Fachanwalt Joachim Cäsar-Preller. Seine Kanzlei in Wiesbaden vertritt derzeit bereits mehrere hundert Mandate von Verbrauchern, die vom Diesel-Skandal betroffen sind und sich am liebsten von ihrem Fahrzeug trennen möchten. Nach der Fahrverbot-Entscheidung der Verwaltungsrichter in Leipzig rechnet er erneut mit einer Flut von Anfragen. Herr Cäsar-Preller, viele Diesel-Fahrer haben ihre Autos in dem Glauben gekauft, mit geringen Emissionen mobil zu sein. Nun droht für bestimmte Modelle sogar ein Fahrverbot. Wer kann sich wehren? Zur Person Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller (55) hat seit 21 Jahren eine Kanzlei in Wiesbaden. Er ist Spezialist für Anlegerschutz und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Bau- und Architektenrecht. Derzeit häufen sich in seiner Kanzlei die Anfragen zum Thema weiterlesen…

Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Fahrverbot für Diesel

Millionen Diesel-Fahrer werden gespannt nach Leipzig blicken. Dort entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über die Zulässigkeit von Fahrverboten. „Die Entscheidung ist wegweisend. Besonders belastete Bereiche könnten dann für Millionen Fahrzeuge tabu sein. Die Folgen wären weitreichend. Pendler, aber auch Handwerker, Pflegedienste, Taxifahrer, etc. könnten bestimmte Bereiche nicht mehr befahren, sollte das Bundesverwaltungsgericht grünes Licht für Fahrverbote geben. Hintergrund der Entscheidung ist, dass in zahlreichen deutschen Städten und Regionen die Luft aufgrund der hohen Schadstoffbelastung zu schlecht ist. Ein Hauptübel sind die Stickoxide, die von schmutzigen Dieseln ausgestoßen werden und gesundheitsgefährdend sind. Die zulässigen Grenzwerte werden in fast 70 deutschen Städten überschritten. Dazu zählen beispielsweise auch Frankfurt, Wiesbaden oder Mainz. Um dies zu ändern, wird nun diskutiert, ob Fahrverbote für Diesel ein geeignetes Mittel sind. Konkret geht es zunächst um die Luftreinhaltepläne der Städte Düsseldorf und Stuttgart. In den beiden Landeshauptstädten hatten die Verwaltungsgerichte bereits entschieden, dass entsprechende Maßnahmen zu treffen sind, um weiterlesen…

VW Abgasskandal – OLG Hamm stärkt geschädigten Käufern den Rücken

Wieder eine erfreuliche Nachricht für geschädigte Käufer im Zuge des VW-Abgasskandals. Das OLG Hamm gab in einer mündlichen Verhandlung am 11. Januar 2018 zu erkennen, dass es die Abschaltvorrichtung als erheblichen Mangel einstufen könnte (Az.: 28 U 232/16). Für Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden ist das ein deutliches Zeichen, dass Kunden sich gegen das Aufspielen eines Software-Updates wehren und ihre Ansprüche gegen den Händler durchsetzen können. „Das OLG gab darüber hinaus auch zu erkennen, dass es die Nachbesserung für den Käufer für unzumutbar halten könnte. Dann muss auch keine Frist zur Nachbesserung gesetzt werden“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller, der bereits zahlreiche vom Abgasskandal geschädigte Autokäufer vertritt. Innerhalb weniger Tage stellt sich damit ein zweites Oberlandesgericht auf Seiten der Verbraucher. Kürzlich hatte erst das OLG Köln einen ähnlichen Hinweisbeschluss erteilt. Vor dem OLG Hamm geht es um die Klage eines Kunden, der im April 2015 einen gebrauchten Audi A6 2.0 TDI erworben weiterlesen…

Abgasskandal erfasst VW Touareg – KBA ordnet Rückruf an

Der Abgasskandal hat VW weiter fest im Griff. Auch beim VW Touareg 3-Liter-Diesel wurde eine illegale Abschalteinrichtung entdeckt. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf der betroffenen Modelle angeordnet. Wie das KBA auf seiner Homepage mitteilt, wurden bei der Überprüfung des VW Touareg 3-Liter-Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 6 gleich zwei illegale Abschalteinrichtungen nachgewiesen. Demnach springt auf dem Prüfstand eine schadstoffmindernde Aufwärmstrategie an, die aber im normalen Straßenverkehr überwiegend nicht eingeschaltet wird. Darüber hinaus sei bei Fahrzeugen mit SCR-Katalysator eine Strategie eingesetzt worden, die die Nutzung von AdBlue unter bestimmten Bedingungen unzulässig einschränkt. AdBlue wird dazu eingesetzt, den Ausstoß des gesundheitsschädlichen Stickoxids zu mindern. Aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtungen hat das KBA nun den Rückruf angeordnet. Nach VW-Angaben handelt es sich dabei um die Touareg-Modelle der Baujahre 2014 bis 2017. Insgesamt werden nun 57.600 VW Touareg 3-Liter-Diesel in die Werkstätten zurückgerufen, davon 25.800 Fahrzeuge in Deutschland. Überraschend kommt der Rückruf nicht. Schon weiterlesen…

OLG Köln: Händler wird VW wohl zurücknehmen müssen

„Auf dieses Zeichen dürften viele geschädigte des VW-Abgasskandals gewartet haben. Nun hat sich mit dem OLG Köln auch ein Oberlandesgericht auf Seite der Verbraucher gestellt“, begrüßt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller einen Hinweisbeschluss des OLG Köln vom 20. Dezember 2017 (Az.: 18 U 112/17). Nach Ansicht des erfahrenen Rechtsanwalts, der schon zahlreiche geschädigte VW-Käufer in Sachen „Abgasskandal“ vertritt, könnte der Beschluss des OLG Köln wegweisend für Ansprüche der Verbraucher auf Rückabwicklung des Kaufvertrags oder Schadensersatzforderungen sein. Bisher hatten zwar auch schon Landgerichte zu Gunsten der Verbraucher entschieden, nun scheint sich auch ein OLG dieser Auffassung anzuschließen. Konkret ging es um die Klage eines Käufers, der im Juni 2015 einen VW Beetle erworben hatte. Wenig später flog der VW-Abgasskandal auf. Auch in dem Beetle steckt der Dieselmotor der Baureihe EA 189, bei dem die Abgaswerte manipuliert wurden. Der Käufer setzte darauf hin eine zweiwöchige Frist zur Beseitigung des Mangels. Da eine Reaktion ausblieb, weiterlesen…

LG Berlin – Widerruf eines Autokredits bei der VW Bank wirksam

Gute Neuigkeiten für VW-Kunden, die ihren Autokredit bei der VW-Bank widerrufen möchten. Nach dem Landgericht Arnsberg hat nun auch das Landgericht Berlin mit Urteil vom 5. Dezember 2017 Formfehler im Kreditvertrag der VW-Bank erkannt, die den Widerruf auch Jahre nach Abschluss der Finanzierung noch möglich machen (Az.: 4 O 150/16). Geklagt hatte der Käufer eines VW Touran, der den Wagen 2014 gekauft hatte. Seinen Widerruf begründete er mit Formfehlern im Kreditvertrag der VW Bank. Die Bank habe ihn nicht klar und deutlich über sein Kündigungsrecht aufgeklärt. Insbesondere fehle der Hinweis, dass er den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen könne. Das Landgericht Berlin folgte der Argumentation. Zudem seien auch die Angaben über die zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung bei einer vorzeitigen Kreditablösung nicht ausreichend. Nach dem Urteil des LG Berlin kann der Verbraucher seinen VW nun an die Bank zurückgeben und erhält seine geleisteten Raten inkl. Anzahlung zurück. Allerdings muss er einen Wertersatz weiterlesen…

VW Abgasskandal: Anspruch auf Nachlieferung eines neuen Pkw

Vor gut zwei Jahren wurde der VW-Abgasskandal bekannt. Obwohl die Abgaswerte bei den betroffenen Fahrzeigen manipuliert wurden, erklärt sich der VW-Konzern in Deutschland nicht zu einer Entschädigung seiner Kunden bereit. Nur ein kostenloses Software-Update soll aufgespielt werden. Nachdem bereits Experten Zweifel daran haben, dass dieses einfache Update ausreichen wird, um die Emissionswerte einzuhalten, sehen das auch immer mehr Gerichte so und geben Klagen der Kunden statt. „Erfreulicherweise häufen sich die Hinweise, dass auch die Oberlandesgerichte die Händler bzw. VW wegen der Abgasmanipulationen in der Pflicht sehen und diese nicht mit dem Aufspielen eines Updates erfüllt ist. Die manipulierten Fahrzeuge sind mangelhaft und dieser Mangel lässt sich nicht so einfach beheben. Daraus können sich Ansprüche des Käufers auf die Lieferung eines Neuwagens aus der aktuellen Produktion ergeben. Allerdings sollten Betroffene rechtzeitig handeln. Diese Ansprüche können bereits am Jahresende verjähren“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, der bereits zahlreiche Mandanten im VW-Abgasskandal vertritt. Für weiterlesen…